Benediktiner
Bezeichnung
für diejenigen klösterlichen Gemeinschaften,
die nach der Regel des heiligen Benedikt
von Nursia (6. Jh. n. Chr.) leben. Die strenge
Trennung zwischen Benediktinerklöstern und anderen
nichtklösterlichen Gemeinschaften wurde allerdings
erst durch die Reformsynoden von 816 - 818/19 unter Kaiser
Ludwig dem Frommen
vollzogen, der damit die Benediktinerregel
als einzige Regel klösterlichen Lebens anerkannte.
Da die Tradition Benedikt von Nursias mit der Zerstörung
seines Klosters Monte Cassino 575 abgebrochen war, wurden
die notwendigen Ausführungsbestimmungen, die "consuetudines"
nach der herrschenden Praxis der Karolingerzeit neu gefasst.
Im Zusammenhang mit dieser Neubewertung der Klöster
durch die karolingischen Kapitularien steht auch der im
Kloster Reichenau verfasste Klosterplan
von St. Gallen, der den St. Galler Kloster eine Richtschnur
geben sollte, unter welchen Organisationsbedingungen dieses
Kloster die Anerkennung als Reichskloster der Karolinger
erreichen konnte.
Der
Einbindung der Klöster in die fränkische Reichsverfassung,
was de facto eine Unterstellung unter die weltliche Gewalt
bedeutete, arbeitete die Reformbewegung entgegen, die
seit vom burgundischen Kloster Cluny
ausging. Dem dort bald deutlich werdenden Selbstbewusstsein
setzten die Zisterzienser
eine Rückbesinnung auf die in der Benediktinerregel
deutlich werdenden urchristlichen Ideale der
Armut
und Einfachheit entgegen.
Weitere Reformorden (Prämonstratenser,
Karthäuser
etc.) gaben dem Klosterwesen die Vielfalt, die es bis
heute kennzeichnet.
Nach dem tiefen Einschnitt, den die Säkularisation
im Reich 1803 für das Klosterwesen bedeutete, besann
sich das 19. Jahrhundert wieder auf die mönchischen
Traditionen und Ideale, die Benediktiner erlebten wie
andere mönchische Gemeinschaften eine neue Renauissance.
Heute leben in der deutschsprachigen Benediktinerkonföderation
in 335 Benediktinerklöstern (270 Abteien, 15 "Selbständige
Priorate" sowie 50 "Abhängige Häuser") 8.000 Mönche.
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