Säkularisation
Aufhebung
eines Klosters und Eingliederung seines Besitzes in den
Vermögensbestand eines Staates.
Die erste Welle der Säkularisation betraf die Klöster
der evangelisch gewordenen Landesherren des 16. Jahrhunderts.
Hier wurde der Klosterbesitz eingezogen, der Baubestand
des Klosters für gewerbliche Anlagen (Kurpfalz) oder
zur Einrichtung von Schulen (Württemberg) genutzt.
Die zweite Welle der Säkularisation brachte den Klöstern
am Beginn des 19. Jahrhunderts das Aus, als im 1803 Gefolge
der Entschädigung der deutschen Fürsten und
des des Reichsdeputationshauptschlusses fast alle noch
bestehenden Klöster aufgehoben wurden. Kurz danach
wurden viele Klosteranlagen abgebrochen (z. B. Tennenbach),
der Klosterschatz an Wertgegenständen und Gewändern
wurde zu Repräsentationsobjekten der Fürstenhäuser
umgearbeitet, was nicht derart weiterverwendet werden
konnte, wurde eingeschmolzen.
Säkularisation
darf insbesondere im deutschen Raum nicht als "Verstaatlichung"
bezeichnet werden, da das Kloster in vielen Fällen
selbst einen "Staat" bildete.
|