Die
Verfassungsdiskussion
Spitze
des Reiches war ein Erbkaiser, der zugleich König
von Preußen war. Der Reichstag teilte sich
in zwei Kammern, ein Staatenhaus mit den Vertretern der
Regierungen und ein direkt gewähltes Volkshaus. Reichsangelegenheiten
waren die Außenpolitik, die Verfügung über
das Militär und wirtschaftliche Belange des Gesamtstaates
(Zoll, Handel, Münzen und Maße). Reichsrecht
sollte Landesrecht brechen.
Das
demokratische Prinzip äußerte sich im allgemeinen
und gleichen Wahlrecht zum Volkshaus. Dieses wirkte
bei der Gesetzgebung mit und kontrollierte die Reichsregierung.
Die Reichsminister sollten dem Reichstag gegenüber
verantwortlich sein.
Die
fortschrittliche Kräfte übten Kritik an
diesem Verfassungsentwurf, wie die nebenstehende Karikatur
zeigt. Er sei anachronistisch, und nur eine Republik könne
die liberalen Rechte und die Souveränität des
Volkes wahren. Die Spitze dieser Karikatur richtet sich
aber nicht allein gegen die Idee eines Kaisertums für
Deutschland, sondern auch gegen die Person des künftigen
Kaisers, der eindeutigerweise als Schaf dargestellt ist.
Gemeint ist zweifellos der Preußenkönig Friedrich
Wilhelm IV. Es wäre aber auch zu fragen, ob er nicht
auch als Wolf im Schafspelz dargestellt ist.
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