2.4.26

Denkmalpflege

Neuzugänge im Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes

Bund und Länder beschließen die Aufnahme von fünf weiteren Traditionen

(dsd) Die Kulturministerkonferenz der Länder und der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien haben fünf weitere Traditionen in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Neu eingetragen wurden die Bolzplatzkultur, das Herrenschneiderhandwerk, die Martinstradition im Rheinland, die Schaustellerkultur auf Volksfesten in Deutschland sowie die Traditionelle Kleine Küstenfischerei an der Ostseeküste und in den Boddengewässern. Damit umfasst das Verzeichnis nun 173 kulturelle Ausdrucksformen, die in Deutschland gelebt und weitergegeben werden.

St. Martin, zu Pferd, teilt seinen Mantel mit dem armen Mann.St. Martin teilt seinen Mantel.
Foto: Ralf Braun

Katharina Binz, Präsidentin der Kulturministerkonferenz und Ministerin für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz, erklärt: „Immaterielles Kulturerbe lebt davon, dass Menschen ihre Traditionen im Alltag weitergeben und gemeinsam gestalten. Ob Bolzplatz, Handwerk oder Küstenfischerei – diese kulturellen Praktiken verbinden Generationen und prägen regionale Identität. Dass wir gemeinsam mit der Deutschen UNESCO-Kommission heute fünf weitere Traditionen aufnehmen, zeigt, wie vielfältig und lebendig das kulturelle Erbe in Deutschland ist. Bund und Länder tragen gemeinsam Verantwortung dafür, dieses Wissen und diese Formen des Zusammenlebens auch für kommende Generationen zu bewahren.“

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer betont: „Das Immaterielle Kulturerbe ist die lebendige Wurzel unseres heutigen kulturellen Selbstverständnisses. Das zeigen die diesjährigen Neuaufnahmen eindrucksvoll. Die Martinstradition im Rheinland vermittelt Werte wie Teilen, Solidarität und Zusammenhalt über Generationen hinweg. Auch das Herrenschneiderhandwerk verbindet traditionelle Handwerkskunst mit zeitgenössischem Design und prägt bis heute maßgeblich die Mode- und Kreativwirtschaft. All das gilt es, zu schützen und für die Zukunft erlebbar zu halten.“

Christoph Wulf, Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission, unterstreicht: „Immaterielles Kulturerbe entsteht dort, wo Menschen sich einbringen, Wissen teilen und kulturelle Praktiken gemeinsam gestalten. Die Neuaufnahmen in das Bundesweite Verzeichnis zeigen, wie lebendig, offen und wandlungsfähig kulturelle Ausdrucksformen heute sind – getragen von Gemeinschaften, die sich ihrer Geschichte bewusst sind und aktiv an einer vielfältigen Zukunft arbeiten. Denn Immaterielles Kulturerbe ist mehr als ein Blick zurück – es ist gelebte Gegenwart.“

Die UNESCO unterstützt seit mehr als 20 Jahren die Weitergabe, die Dokumentation und den Erhalt lebendiger Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, Naturwissen, von Handwerkstechniken und mündlichen Überlieferungen. Deutschland ist dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes 2013 beigetreten.

Die fünf Neueinträge im Einzelnen:
Bolzplatzkultur
Herrenschneiderhandwerk
Martinstradition im Rheinland 
Schaustellerkultur auf Volksfesten in Deutschland 
Traditionelle Kleine Küstenfischerei an der Ostseeküste und in den Boddengewässern

    im Detail:  
Icon obenPexels, Ksenia Chernaya   siehe auch:  
     

Startseite | Service | zur ZUM | © Landeskunde online/ kulturer.be 2025
© Texte der Veranstalter, ohne Gewähr