Nachkriegszeit | ||
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Rettung kam vom Gesetzgeber. Am 28. April 1920 wurden zwei Notverordnungen gesetzlich verabschiedet, die der KWR erlaubten, trotz bestehender Verträge Strompreise zu verlangen, die der fortschreitenden Inflation Rechnung trugen. | ||
Inflation 1923 | ||
![]() Ab 1923 begann jedoch die Inflation und die Kraftstrompreise stiegen bis auf das 3700fache und die Lichtstrompreise bis auf das 2500fache. Im Juli kletterten die Preise noch höher und deshalb ging man auf eine wöchentliche Zahlweise über, da eine monatliche Abrechnung zu nicht mehr kalkulierbaren Verlusten geführt hätte. Allerdings hatte diese Art der Abrechnung nicht lange Bestand, da in den ersten Oktobertagen die Strompreise in schwindelerregende Höhen stiegen und KWR auf sofortige Zahlung bestehen musste. Es wurde zwar genügend Strom an den "Mann" gebracht, aber da die Kunden Geldmangel hatten, was zu Engpässen bei der Zahlung führte, blieben kaum mehr Mittel für Löhne und laufende Ausgaben vorhanden. Auch anfallende Reparaturen und Erneuerungen mussten natürlich aufgeschoben werden. Die Bilanz von 1923 schloss mit einer unglaublichen Summe, nämlich 712.706.777.595.735.957,00.- (Siebenhundertzwölfbilliardensiebenhundertsechsbillionen) Reichsmark. Die Einführung der Rentenmark am 15. Oktober 1923 leitete auch die Konsolidierungsphase für die Kraftübertragungswerke Rheinfelden ein. Die wöchentliche Zahlweise wurde noch längere Zeit beibehalten, da Mittel auf andere Weise nur unzureichend zu beschaffen waren. Die völlige Normalität trat mit dem Übergang zur Reichsmark am 30. August 1924 wieder ein, was für alle Beteiligten natürlich eine große Erleichterung war. |
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