Hospital
(süddeutsch
Spital), Stätte der Fürsorge und Pflege für
Kranke, die nach der christliche Lehre eine Hauptaufgabe
der Nächstenliebe ist. Kapitel 36 der Benediktinerregel
sieht vor:
1. Die Sorge für die Kranken muss vor und über allem
stehen: man soll ihnen so dienen, als wären sie wirklich
Christus;
2. hat er doch gesagt: "Ich war krank, und ihr habt mich
besucht",
7. Die kranken Brüder sollen einen eigenen Raum haben
und einen eigenen Pfleger, der Gott fürchtet und ihnen
sorgfältig und eifrig dient.
Im Zusammenhang mit der Krankenpflege steht auch die besondere
Leistung der Klöster in der Heilkräuterkunde
(Apotheke).
Klöster leisteten Vorbildliches in der Krankenpflege
für die Bevölkerung. Zu
unterscheiden vom Siechenhaus.
Im
späteren Mittelalter ging ein Teil der Fürsorge
für Alte und Kranke auf die Spitäler in den
Städten über.
Bild:
Beaune (Burgund), Hôtel-Dieu, das berühmteste
Beispiel für spätmittelalterliche Spitäler
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