Grundbegriffe: Kloster

  

Gehorsam

Eine der Grundtugenden des Mönchs und der Nonne: Unterwerfung unter die Autorität und den Willen eines anderen.
Zentraler Bestandteile des Gelübds von Möchen und Nonnen ist der freiwillige, aus innerster Überzeugung des Glaubens herrührende Gehorsam gegenüber dem Abt und seinen Weisungen.

Benediktinerregel Kapitel 5, Satz 3 u. 4 sagen: "Wegen des heiligen Dienstes, den sie gelobt haben, oder aus Furcht vor der Hölle und wegen der Herrlichkeit des ewigen Lebens darf es für sie nach einem Befehl des Oberen kein Zögern geben, sondern sie erfüllen den Auftrag sofort, als käme er von Gott."
Und Satz 12: "Sie leben nicht nach eigenem Gutdünken, gehorchen nicht ihren eigenen Gelüsten und Begierden, sondern gehen ihren Weg nach der Entscheidung und dem Befehl eines anderen. Sie bleiben im Kloster und haben das Verlangen, dass ein Abt ihnen vorstehe."

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siehe auch: Armut
Demut
Keuschheit

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