Cellerar
"Kellermeister"
des Klosters, derjenige der Mönche, der die Aufsicht
über den Wirtschaftsbetrieb des ganzen Klosters hat
und damit sowohl die Vorräte als auch Einkauf und
Verkauf kontrolliert.
Die Benediktinerregel gibt dem Cellerar eine ganz besondere
Stellung nach Abt und Prior: "Als Cellerar des
Klosters werde aus der Gemeinschaft ein Bruder ausgewählt,
der weise ist, reifen Charakters und nüchtern. Er sei
nicht maßlos im essen, nicht überheblich, nicht stürmisch,
nicht verletzend, nicht umständlich und nicht verschwenderisch."
Dieser solle "alle Geräte und den ganzen Besitz des
Klosters ... als heiliges Altargerät" betrachten
(Kapitel 31).
Arbeitsbereich des Cellerars ist das Cellerarium, der
"Keller",
der allerdings die großen Lagergebäude wie
Zehntscheuer
und Fruchtkasten
umfasst.
Beispiel:
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