Materialien zum Geschichtsunterricht der 11. Klasse

Reformation > Der Ablass > Text 1 

 

Bulle des Papstes Sixtus IV. von 1476 für die Kirche von Saintes
Damit für das Heil der Seelen gerade dann gesorgt wird, wenn sie der Hilfe anderer mehr bedürfen und sichselbst weniger nützen können, so wollen Wir kraft unserer apostolischen Vollmacht aus dem Schatz der Kirche den Seelen im Fegefeuer, die in Liebe mit Christus vereint aus dem Leben geschieden sind und die während ihres Lebens es verdient haben, dass man ihnen durch einen derartigen Ablass fürbittend zu Hilfe kommt, helfen, und soweit wir es können, wollen Wir aus väterlicher Liebe sowie im Vertrauen auf die göttliche Barmherzigkeit ihnen beistehen.

Darum kommen Wir ihnen in solcher Weise entgegen: Wenn Eltern, Freunde oder andere Christgläubige aus Liebe zu den Seelen, die zur Abbüßung der ihenn von Gottes Gerechtigkeit auferlegten Strafe im Fegefeuer sind, innerhalb zehnJahren für die Wiederherstellung der Kirche in Saintes eine bestimmte Geldsumme oder Geldeswert bei dem Besuch der genannten Kirche geben oder durch andere schicken, so wollen Wir den Seelen im Fegefeuer für die gezahlte Summe zur Erleichterung der Strafen vollen Ablass gewähren und im Namen der Kirche erbitten. Wir bestimmen ferner, dass alle Gläubigen beiderlei Geschlechts, die zum Wiederaufbau der Kirche ihre hilfreiche Hand aufgetan haben, und auch ihre verstorbenen Eltern an allen Fürbitten, Almosen, Fasten, Gebeten, Büßungen und allen anderen geistlichen Gütern teilhaben sollen, die in der ganzen allgemeinen streitenden Kirche von allen ihren Gliedern dargebracht werden sollen.


weiter: Aufgaben zum Text:
  1. Wer kommt in den Genuss des Ablasses?
  2. Welche Bedingungen müssen für die Erlangung des Ablasses erfüllt werden?
  3. Welchen Vorteil hat die Kirche von Saintes von dieser Verfügung ?


© Bühler 2001
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