Auf dem Weg
der wirtschaftlichen und politischen Konsolidierung der Westzonen
erteilten die Westalliierten den Ministerpräsidenten der Länder
als den damals höchsten politischen Repräsentanten den Auftrag,
eine Verfassung für einen westdeutschen Staat auszuarbeiten. Diese
beharrten indessen darauf, dass sie vor dem geteilten Volk nur
die Möglichkeit hätten, ein Provisorium zu errichten.
Nach einer ernsten
Krise im Verhältnis zwischen dem am 1.9.1948 einberufenen Parlamentarischen
Rat und den alliierten Militärgouverneuren um das Machtverhältnis
zwischen Zentral- und Bundesstaat wurde das Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai verkündet.
Der neue Staat
erhielt nur eine eingeschränkte Souveränität. Das Verhältnis zu
den Besatzungsmächten wurde durch ein Besatzungsstatut geregelt,
die Ruhrindustrie stand weiterhin unter der Kontrolle der Ruhrbehörde,
deren Wirken das von den Alliierten sowie Belgien, den Niederlanden
und Luxemburg unterzeichnete Ruhrstatut regelte. Die Bundesrepublik
trat nach heftigen innenpolitischen Kontroversen dem Ruhrstatut
im Petersberger Abkommen bei.
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